Clubheim Hüttenordnung

Hüt­ten­ord­nung als PDF

Inhalts­ver­zeich­nis 

    1. All­ge­mei­nes
    2. Benut­zer
    3. Höhe der Beiträge
    4. Reser­va­ti­on
    5. Antritt des Clubheims
    6. Ver­las­sen des Clubheims
    7. Club­heim – Schlüssel

1. All­ge­mei­nes  

1.1.  Das Club­heim ist eine Selbst­ver­sor­ger­hüt­te und ist nicht bewartet.
1.2.  Das Rau­chen ist nur im Frei­en erlaubt.
1.3.  Haus­tie­re gehö­ren nicht in die Schlaf­räu­me. Sie sind so unter­zu­brin­gen, dass sie die Benut­zer des Club­hei­mes nicht stören.
1.4. Die Geträn­ke müs­sen in die sepa­ra­te Geträn­ke­kas­se bezahlt wer­den. Alko­ho­li­sche Geträn­ke dür­fen nicht an unter 16-jäh­ri­ge Per­so­nen abge­ge­ben wer­den. Gebrann­te Was­ser, Ape­ri­tifs und Alco­pops dür­fen nur an über 18- Jäh­ri­ge abge­ge­ben werden.
1.5. Mit dem Was­ser ist haus­häl­te­risch umzu­ge­hen. Der Alp­meis­ter ist für die Was­ser­füh­rung zu stän­dig. Wäh­rend der Alp­zeit besitzt die Alp­ge­nos­sen­schaft das Was­ser – Vorzugsrecht.
1.6.  Die Fah­ne ist nachts und bei schlech­ter Wit­te­rung auch tags­über einzuziehen.
1.7.  Der Haupt­schal­ter und eine Anzahl wie­der­holt ver­wend­ba­re Siche­rungs­au­to­ma­ten befin­den sich auf dem Schalt­ta­bleau im Kel­ler. Beim Ver­las­sen des Club­heims ist der Haupt­schal­ter auszuschalten.
1.8.  Wäh­rend der Alp­zeit ist der Haupt­schal­ter eingeschaltet.
1.9.  Als Not­be­leuch­tung sind Ker­zen im Kel­ler vorhanden.

2. Benut­zer  

2.1.  Sek­ti­ons­mit­glie­der der SAC Sek­ti­on Uzwil und deren Angehörige.
2.2.  SAC- Jugend unter 16 Jah­ren der Sek­ti­on Uzwil nur in Beglei­tung von unter Art. 2.1. oder Art. 2.3. auf­ge­führ­ten Personen.
2.3.  Gäs­te nur in Beglei­tung von unter Art. 2.1. auf­ge­führ­ten Per­so­nen oder in Abspra­che mit dem Hüttenchef.
2.4.  Als Tages­auf­ent­halt gilt die Benut­zung zwi­schen 10 00 Uhr bis max. 16 00 Uhr.
2.5.  Die Über­ga­be an die nächs­ten Benut­zer erfolgt spä­tes­tens um 12 00 Uhr oder in Abspra­che mit dem Übernehmer.

3. Höhe der Bei­trä­ge  

3.1.  Die Benut­zungs­ta­xen rich­ten sich nach den Benut­zungs­ka­te­go­rien. Die ein­zel­nen Taxen sind im Club­heim ange­schla­gen und auf der Home­page der Sek­ti­on Uzwil publiziert.
3.2.  Die Taxen für die Über­nach­tung schlies­sen den Tages­auf­ent­halt, Brenn- und Heiz­ma­te­ri­al und Elek­trisch ein.
3.3.  Die Höhen der Hüt­ten­ta­xen wer­den durch den Vor­stand festgelegt

4. Reser­va­ti­on  

4.1.  Der Hüt­ten­chef ist für die Reser­va­ti­on zuständig.
4.2.  Eine Reser­va­ti­on kann maxi­mal ein Jahr zum Vor­aus vor­ge­nom­men werden.
4.3.  Reser­va­tio­nen für das Fol­ge­jahr, die vor der HV getä­tigt wer­den, sind pro­vi­so­risch. Grund­sätz­lich hat das Tou­ren­pro­gramm Vorrang.
4.4.   Wäh­rend den Schul­fe­ri­en ist das Club­heim pri­mär für Sek­ti­ons­mit­glie­der und ihre Ange­hö­ri­ge reserviert.

5. Antritt des Club­heims  

5.1.  Den Elek­tro – Haupt­schal­ter im Kel­ler einschalten.
5.2.  Was­ser – Haupt­hahn im Kel­ler öff­nen. Ist die Was­ser­lei­tung ein­ge­fro­ren, kann die Begleit­hei­zung akti­viert wer­den. Dies muss alle 60min. wie­der­holt wer­den, bis die Lei­tun­gen auf­ge­taut sind.
5.3.  Vor dem Ein­feu­ern des Koch­her­des ist das Was­ser­schiff mit Was­ser zu füllen.

6. Ver­las­sen des Club­heims  

6.1.  Gewis­sen­haf­ter Ein­trag gemäss Kate­go­rien in das Hüttenbuch.
6.2.  Bezah­len der Hüt­ten­ta­xe, beschrif­tet mit Über­nach­tungs­da­tum, Vor- und Nachname(n), Tax­be­trä­ge in die Club­heim­kas­se. Es lie­gen auch Ein­zah­lungs­schei­ne zur Über­wei­sung der Taxen auf.
6.3.  Ordnungsanweisungen

a. Räu­me: Das Club­heim ist immer in sau­be­ren Zustand zu ver­las­sen (Staub­saugen und Stein­bö­den nass aufnehmen)
b. Feu­er: Beim Ver­las­sen des Club­hei­mes darf in den Öfen kein Feu­er und kei­ne Glut sein. Die Aschen­be­häl­ter sind auf den Kom­post zu ent­lee­ren. Das Was­ser­schiff ist zu entleeren.
c. Abfäl­le: Sämt­li­che Abfäl­le sind mit­zu­neh­men. Glas, PET, Metal­le sind im Kel­ler in die beschrif­te­ten Behäl­ter zu entsorgen.
d. Lebens­mit­tel: Es dür­fen kei­ne ver­derb­li­chen Ess­wa­ren zurück­ge­las­sen werden.

6.4.  Wasser

a. Beim Ver­las­sen des Club­heims ist der Haupt­schal­ter im Kel­ler zu schliessen.
b. Wäh­rend den Win­ter­mo­na­ten und bei Frost­ge­fahr ist zusätz­lich das Lei­tungs­netz im Heim durch Aus­bla­sen voll­stän­dig zu entleeren.

Ent­lee­ren:
1. Haupt­hahn schliessen
2. Alle übri­gen Was­ser­häh­ne im Kel­ler (5 Stück) öffnen
3. Von der Küche her aus­bla­sen und Was­ser­häh­ne offen lassen

6.5. Beim Ver­las­sen des Club­heims ist beson­ders zu beachten:

a. Fah­ne eingezogen
b. Fens­ter, Fens­ter­lä­den und Türen geschlos­sen und gesichert
c. Holz­kis­te ist zu fül­len und Anfeue­rungs­holz ist bereitzustellen
d. Die gebrauch­ten Hand­tü­cher sind mit­zu­neh­men, zu waschen und dem Hüt­ten­chef zu retournieren

6.6. Bei Beschä­di­gun­gen am Inven­tar oder an der Hüt­te ist der Hüt­ten­chef zu infor­mie­ren. Bei selbst­ver­ur­sach­ten Schä­den haf­tet der Mieter.

7. Club­heim Schlüs­sel  

Depots:

      • Berg­gast­haus Sell­amatt (2 Stück)
      • Hüt­ten­chef SAC Sek­ti­on Uzwil (2 Stück)
      • Prä­si­dent SAC Sek­ti­on Uzwil
      • JO- Lei­ter SAC Sek­ti­on Uzwil
      • Som­mer- und Wintertourenleiter

Bezo­ge­ne Schlüs­sel sind unver­züg­lich an das betref­fen­de Depot zurückzugeben

 

Uzwil, 29. Okto­ber 2015, SAC Sek­ti­on Uzwil

Prä­si­dent Hans­ruedi Wirth, Hüt­ten­chef Bern­hard Wild