Clubheim Hüttenordnung
Inhaltsverzeichnis
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- Allgemeines
- Benutzer
- Höhe der Beiträge
- Reservation
- Antritt des Clubheims
- Verlassen des Clubheims
- Clubheim – Schlüssel
1. Allgemeines
1.1. Das Clubheim ist eine Selbstversorgerhütte und ist nicht bewartet.
1.2. Das Rauchen ist nur im Freien erlaubt.
1.3. Haustiere gehören nicht in die Schlafräume. Sie sind so unterzubringen, dass sie die Benutzer des Clubheimes nicht stören.
1.4. Die Getränke müssen in die separate Getränkekasse bezahlt werden. Alkoholische Getränke dürfen nicht an unter 16-jährige Personen abgegeben werden. Gebrannte Wasser, Aperitifs und Alcopops dürfen nur an über 18- Jährige abgegeben werden.
1.5. Mit dem Wasser ist haushälterisch umzugehen. Der Alpmeister ist für die Wasserführung zu ständig. Während der Alpzeit besitzt die Alpgenossenschaft das Wasser – Vorzugsrecht.
1.6. Die Fahne ist nachts und bei schlechter Witterung auch tagsüber einzuziehen.
1.7. Der Hauptschalter und eine Anzahl wiederholt verwendbare Sicherungsautomaten befinden sich auf dem Schalttableau im Keller. Beim Verlassen des Clubheims ist der Hauptschalter auszuschalten.
1.8. Während der Alpzeit ist der Hauptschalter eingeschaltet.
1.9. Als Notbeleuchtung sind Kerzen im Keller vorhanden.
2. Benutzer
2.1. Sektionsmitglieder der SAC Sektion Uzwil und deren Angehörige.
2.2. SAC- Jugend unter 16 Jahren der Sektion Uzwil nur in Begleitung von unter Art. 2.1. oder Art. 2.3. aufgeführten Personen.
2.3. Gäste nur in Begleitung von unter Art. 2.1. aufgeführten Personen oder in Absprache mit dem Hüttenchef.
2.4. Als Tagesaufenthalt gilt die Benutzung zwischen 10 00 Uhr bis max. 16 00 Uhr.
2.5. Die Übergabe an die nächsten Benutzer erfolgt spätestens um 12 00 Uhr oder in Absprache mit dem Übernehmer.
3. Höhe der Beiträge
3.1. Die Benutzungstaxen richten sich nach den Benutzungskategorien. Die einzelnen Taxen sind im Clubheim angeschlagen und auf der Homepage der Sektion Uzwil publiziert.
3.2. Die Taxen für die Übernachtung schliessen den Tagesaufenthalt, Brenn- und Heizmaterial und Elektrisch ein.
3.3. Die Höhen der Hüttentaxen werden durch den Vorstand festgelegt
4. Reservation
4.1. Der Hüttenchef ist für die Reservation zuständig.
4.2. Eine Reservation kann maximal ein Jahr zum Voraus vorgenommen werden.
4.3. Reservationen für das Folgejahr, die vor der HV getätigt werden, sind provisorisch. Grundsätzlich hat das Tourenprogramm Vorrang.
4.4. Während den Schulferien ist das Clubheim primär für Sektionsmitglieder und ihre Angehörige reserviert.
5. Antritt des Clubheims
5.1. Den Elektro – Hauptschalter im Keller einschalten.
5.2. Wasser – Haupthahn im Keller öffnen. Ist die Wasserleitung eingefroren, kann die Begleitheizung aktiviert werden. Dies muss alle 60min. wiederholt werden, bis die Leitungen aufgetaut sind.
5.3. Vor dem Einfeuern des Kochherdes ist das Wasserschiff mit Wasser zu füllen.
6. Verlassen des Clubheims
6.1. Gewissenhafter Eintrag gemäss Kategorien in das Hüttenbuch.
6.2. Bezahlen der Hüttentaxe, beschriftet mit Übernachtungsdatum, Vor- und Nachname(n), Taxbeträge in die Clubheimkasse. Es liegen auch Einzahlungsscheine zur Überweisung der Taxen auf.
6.3. Ordnungsanweisungen
a. Räume: Das Clubheim ist immer in sauberen Zustand zu verlassen (Staubsaugen und Steinböden nass aufnehmen)
b. Feuer: Beim Verlassen des Clubheimes darf in den Öfen kein Feuer und keine Glut sein. Die Aschenbehälter sind auf den Kompost zu entleeren. Das Wasserschiff ist zu entleeren.
c. Abfälle: Sämtliche Abfälle sind mitzunehmen. Glas, PET, Metalle sind im Keller in die beschrifteten Behälter zu entsorgen.
d. Lebensmittel: Es dürfen keine verderblichen Esswaren zurückgelassen werden.
6.4. Wasser
a. Beim Verlassen des Clubheims ist der Hauptschalter im Keller zu schliessen.
b. Während den Wintermonaten und bei Frostgefahr ist zusätzlich das Leitungsnetz im Heim durch Ausblasen vollständig zu entleeren.
Entleeren:
1. Haupthahn schliessen
2. Alle übrigen Wasserhähne im Keller (5 Stück) öffnen
3. Von der Küche her ausblasen und Wasserhähne offen lassen
6.5. Beim Verlassen des Clubheims ist besonders zu beachten:
a. Fahne eingezogen
b. Fenster, Fensterläden und Türen geschlossen und gesichert
c. Holzkiste ist zu füllen und Anfeuerungsholz ist bereitzustellen
d. Die gebrauchten Handtücher sind mitzunehmen, zu waschen und dem Hüttenchef zu retournieren
6.6. Bei Beschädigungen am Inventar oder an der Hütte ist der Hüttenchef zu informieren. Bei selbstverursachten Schäden haftet der Mieter.
7. Clubheim – Schlüssel
Depots:
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- Berggasthaus Sellamatt (2 Stück)
- Hüttenchef SAC Sektion Uzwil (2 Stück)
- Präsident SAC Sektion Uzwil
- JO- Leiter SAC Sektion Uzwil
- Sommer- und Wintertourenleiter
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Bezogene Schlüssel sind unverzüglich an das betreffende Depot zurückzugeben
Uzwil, 29. Oktober 2015, SAC Sektion Uzwil
Präsident Hansruedi Wirth, Hüttenchef Bernhard Wild